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Sterben

Krankensalbung

Die Krankensalbung ist ein Sakrament der Stärkung, des Lebens. Lange Zeit war sie als „letzte Ölung” nahe an die Todesgrenze gerückt und als Sakrament für Sterbende fehlgedeutet. In Zeiten schwerer Erkrankungen betet der Kranke oder die Kranke um innere und äußere Heilung. Durch die Berührung, die Salbung an Händen und Stirn mit wohlriechendem Öl wird Gottes liebevolle, stärkende und tröstende Zuwendung spürbar.

Todesfall & Beerdigung

Vorbemerkung: Die Beisetzung auf dem Friedhof/Urnenwand selbst und auch die Vergabe der Gräber auf dem Friedhof und der Plätze in der Urnenwand fallen nicht in die Verantwortung der Kirchgemeinde oder der Pfarrei, sondern der politischen Gemeinde. In die Verantwortung der Pfarrei fallen nur der liturgische Ablauf der  Beerdigung, bzw. des Trauergottesdienstes.

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Ein Todesfall erschüttert Familie und Freunde. Nebst der Trauer gibt es aber auch eine ganze Menge administrative Formalitäten zu bewältigen. Damit nichts vergessen geht, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Bei einem Todesfall sollten Sie folgende Dinge so rasch wie möglich erledigen:

  Arzt anrufen: Dieser untersucht den Verstorbenen und stellt anschliessend den Todesschein aus.
  Allenfalls Heimverwaltung informieren.
  Polizei anrufen: falls ein Unfall oder ein (Selbst-)Tötungsverdacht vorliegt. Die Polizei bringt den Amtsarzt mit und nimmt eine amtliche Leichenschau vor.
  Freunde und Verwandte informieren: damit sie sich vom Verstorbenen verabschieden können.
  Anordnungen für den Todesfall suchen: Diese Anweisungen entlasten Sie bei den kommenden Aufgaben.
  Arbeitgeber des Verstorbenen informieren. Wichtig: Kontaktieren Sie auch Ihren eigenen Arbeitgeber. Sie haben gesetzlichen Anspruch auf Trauertage, um alle nötigen Aufgaben zu erledigen.
  Todesfall melden: Sollte innerhalb von zwei Tagen beim Zivil- und Bestattungsamt der Gemeinde erfolgen. Gleichzeitig das Pfarramt informieren, damit das "Endläuten" getätigt werden kann.


Was muss ich für die Beerdigung organisieren?
Für die Beerdigung müssen Sie so einiges vorbereiten und die Zeit ist knapp. Sie sind dabei aber nicht alleine. Bitten Sie um Unterstützung, sei es bei Freunden, beim Pfarramt oder einem Bestattungsunternehmen.
Nehmen sie baldmöglichst Kontakt mit dem Pfarramt auf, damit der Beerdigungstermin festgelegt werden kann. In unseren Pfarreien vorwiegend Montag, Freitag oder Samstag.
Beachten Sie, dass bei uns das Endläuten (möglichst am Mittag des Sterbetags, das Sterbegebet (Rosenkranz am Vorabend der Beerdigung), der Dreissigste (ca. 4 Wochen nach der Beerdigung, an einem Sonntag) und die Jahrzeit (ca. 12 Monate nach dem Todesfall, an einem Sonntag) üblich sind.


Informieren Sie dann die Gemeinde, damit diese die nötigen Schritte veranlassen kann.
Den Todesfall sollten Sie innerhalb von zwei Tagen bei der Gemeinde melden. Falls der Sterbeort nicht dem Wohnort entspricht, müssen Sie beide Bestattungsämter informieren. Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Termin mit dem Zivilstandsbeamten:

  Medizinische Todesbescheinigung
  Familienbüchlein (wenn vorhanden)
  Personalausweis des Verstorbenen
  Aufenthaltsbewilligung (wenn nötig)

Der Zivilstandsbeamte vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Beerdigung, den Sie zuvor mit dem Pfarramt abgemacht haben. Sie besprechen zudem gemeinsam die nächsten Schritte:

  Transport des Verstorbenen zum Friedhof
  Aufbahrung
  Bestattungsart
  Todesanzeige

Zum Schluss stellt der Zivilstandsbeamte die Todesurkunde aus.


Todesanzeige und Leidzirkular
Das Zivilstandsamt organisiert eine kostenlose amtliche Todesanzeige. Private Todesanzeigen (zur Veröffentlichung in Ihrer Tageszeitung) sowie Trauerkarten können Sie individuell gestalten. Die Kosten dafür tragen Sie selber.

Mit einem Leidzirkular informieren Sie zudem Verwandte, Freunde und Bekannte. Diese Todesanzeige beinhaltet auch die Einladung zur Beerdigung.


Aufbahren
Beim Aufbahren wird der Verstorbene gewaschen, zurechtgemacht und gebettet. Angehörige und Freunde können sich jetzt in Ruhe vom Verstorbenen verabschieden.

Anschliessend wird der Leichnam in die Aufbahrungshalle der Gemeinde transportiert. Dort finden dann die letzten Vorbereitungen für die Beerdigung statt.

Bei einer Kremation gibt es keine Aufbahrung in der Gemeinde.


Was kann bis nach der Beerdigung warten?
Sie müssen nicht alles vor der Beerdigung bewältigen. Weniger dringende Aufgaben können Sie getrost auch später erledigen.


Stiftmessen abschliessen
Es besteht bei und die Möglichkeit zur Erstellung von sogenannten Stiftmessen. Das sind Heilige Messen, die automatisch jährlich für das Verstorbene gelesen werden, über 5, 10, 15 oder 20 Jahre. Auskunft erteilt ihnen das Pfarramt.


Weitere Stellen informieren
Benachrichtigen Sie alle wichtigen Stellen, mit denen der Verstorbene laufende Verpflichtungen hatte. Kündigen Sie alle Verträge und Abonnemente. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen wie Rechnungen oder Mahnungen.


Folgende Stellen müssen Sie über den Todesfall informieren:
  AHV-Ausgleichskasse
  Pensionskasse
  Krankenversicherung
  Strassenverkehrsamt
  Banken
  Post
  Steueramt (im Wägital gleichzeitig mit der Sterbemeldung)


Bei Vertragskündigungen gelten die vertraglich vereinbarten Fristen. Dies betrifft:
  Vereinsmitgliedschaften
  Zeitschriftenabonnemente
  Abonnemente für den öffentlichen Verkehr
  Telefon-, Radio- und TV-Anschluss
  Mietvertrag

Denken Sie auch an Online-Konten und -Profile. Falls der Verstorbene keine Anordnungen hinterlassen hat, entscheiden Sie als Erbe darüber. Falls der Verstorbene eine Passwortliste hinterlassen hat, vereinfacht Ihnen dies den Zugang zu den Konten erheblich.


Erbe verteilen
Falls ein Testament vorhanden ist, müssen Sie dieses der zuständigen Behörde übergeben.

Alle Erben werden zur offiziellen Testamentseröffnung eingeladen, also der Verlesung des Testaments. Wenn keine Streitigkeiten auftauchen, verteilen die Erben das Erbe selbständig unter sich.


Haushalt auflösen und Wohnung räumen
Die Wohnung einer verstorbenen Person zu räumen, ist keine leichte Aufgabe: Über die Jahre hat sich meist einiges angesammelt.

Der Haushalt ist Teil des Erbes und wird innerhalb der Erbengemeinschaft aufgeteilt. Teilen Sie die gewünschten Stücke unter sich auf. Die anschliessende Räumung können Sie selbst übernehmen oder ein Brockenhaus damit beauftragen.


Ansprüche klären und anmelden
Trotz Trauer sollten Sie auch an Ihre Zukunft denken: Je nach persönlicher Situation haben Sie Anspruch auf Zahlungen für Hinterbliebene. Folgende Ansprüche sollten Sie abklären:

  Witwen- oder Waisenrente der AHV/IV: Kontaktieren Sie die kantonale Ausgleichskasse des Verstorbenen.
  Witwen- oder Waisenrente der BVG: Der ehemalige Arbeitgeber informiert Sie über Ihre Ansprüche.
  Ergänzungsleistungen oder kantonale Beihilfe: Informieren Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnortes.
  Ansprüche aus Lebensversicherungen.



Sollten Sie einen Todesfall haben, entbieten alle Mitarbeitenden der Pfarrei ihnen die herzlichste Anteilnahme. Der Herr gebe der Verstorbenen Person das Ewige Leben und das ewige Licht leuchte ihr. der Herr lasse sie ruhen in Frieden. Amen.

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Hier die Sterbemeldung für die Pfarrei zum herunterladen:
 

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